Universitätsgesetz 2002
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 120 aus 2002,
BG
Paragraph 102,
01.10.2002
UG
72/01 Hochschulorganisation
Privatdozentinnen und Privatdozenten sind Personen, denen auf Grund ihrer wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifikation von der Universität die Lehrbefugnis (venia docendi) für ein wissenschaftliches oder künstlerisches Fach verliehen wurde. Sie stehen in dieser Funktion in keinem Arbeitsverhältnis zur Universität.
01.06.2021
20002128
NOR40033996