Absatz eins,Im Diplom- oder Magisterstudium ist eine Diplom- oder Magisterarbeit abzufassen. In besonders berufsorientierten Studien ist es zulässig, im Curriculum anstelle der Diplom- oder Magisterarbeit einen anderen gleichwertigen Nachweis vorzusehen. Die Abfassung als Klausurarbeit ist unzulässig. Nähere Bestimmungen über Betreuung und Beurteilung von Diplom- oder Magisterarbeiten sind in der Satzung, nähere Bestimmungen über das Thema der Diplom- oder Magisterarbeit sind im jeweiligen Curriculum festzulegen.