Absatz einsDie Zulassung erlischt, wenn die oder der Studierende
- Ziffer einssich vom Studium abmeldet,
- Ziffer 2die Meldung der Fortsetzung des Studiums unterlässt,
- Ziffer 3bei einer für ihr oder sein Studium vorgeschriebenen Prüfung bei der letzten zulässigen Wiederholung negativ beurteilt wurde oder
- Ziffer 4den Universitätslehrgang durch die positive Beurteilung bei der letzten vorgeschriebenen Prüfung abgeschlossen hat.