Absatz eins,Der Senat hat folgende Aufgaben:
- Ziffer einsErlassung und Änderung der Satzung;
- Ziffer 2Zustimmung zu dem vom Rektorat erstellten Entwurf des Entwicklungsplans innerhalb von zwei Monaten; stimmt der Senat nicht fristgerecht zu, ist der Entwicklungsplan dennoch an den Universitätsrat weiterzuleiten;
- Ziffer 3Zustimmung zu dem vom Rektorat beschlossenen Entwurf des Organisationsplans innerhalb von zwei Monaten; stimmt der Senat nicht fristgerecht zu, ist der Organisationsplan dennoch an den Universitätsrat weiterzuleiten;
- Ziffer 4Änderung der Größe des Universitätsrats und Wahl von Mitgliedern des Universitätsrats (Paragraph 21, Absatz 6, Ziffer eins und Absatz 7,);
- Ziffer 5Ausschreibung der Funktion der Rektorin oder des Rektors und Erstellung eines Dreiervorschlags für die Wahl der Rektorin oder des Rektors an den Universitätsrat;
- Ziffer 6Stellungnahme zu den Vorschlägen der Rektorin oder des Rektors bezüglich der Vizerektorinnen und Vizerektoren (Anzahl, Beschäftigungsausmaß und Wahlvorschlag);
- Ziffer 7Mitwirkung bei der Abberufung von Mitgliedern des Universitätsrats, der Rektorin oder des Rektors sowie von Vizerektorinnen und Vizerektoren;
- Ziffer 8Mitwirkung an Habilitationsverfahren;
- Ziffer 9Mitwirkung an Berufungsverfahren;
- Ziffer 10Erlassung der Curricula für ordentliche Studien und Lehrgänge (Paragraphen 56 und 57);
- Ziffer 11Festlegung von akademischen Graden und Bezeichnungen für die Absolventinnen und Absolventen von Universitätslehrgängen;
- Ziffer 12Entscheidungen in zweiter Instanz in Studienangelegenheiten;
- Ziffer 13Festlegung der Kategorien für die Zweckwidmung der Studienbeiträge durch die Studierenden;
- Ziffer 14Einsetzung von Kollegialorganen mit und ohne Entscheidungsbefugnis (Absatz 7 und 8);
- Ziffer 15Erlassung von Richtlinien für die Tätigkeit von Kollegialorganen;
- Ziffer 16Genehmigung der Durchführung von Beschlüssen der entscheidungsbefugten Kollegialorgane;
- Ziffer 17Stellungnahme an das Rektorat vor der Zuordnung von Personen zu den einzelnen Organisationseinheiten durch das Rektorat;
- Ziffer 18Einrichtung eines Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen;
- Ziffer 19Nominierung eines weiblichen und eines männlichen Mitglieds für die Schiedskommission;
- Ziffer 20Entsendung eines Mitglieds für die Schlichtungskommission.