Absatz einsDie Bundesrechenzentrum GmbH hat die Universitäten auf deren Verlangen und gegen Entgelt bei der Einrichtung, Fortentwicklung und beim Betrieb der IT-Verfahren zu unterstützen, die für ein Rechnungswesen gemäß Paragraph 16 und eine Personalverwaltung gemäß Paragraphen 125, ff erforderlich sind.