Straßenverkehrsordnung 1960
Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1960, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 128 aus 2002,
Paragraph 5 a,
01.01.2003
30.06.2005
Absatz eins :, Grundsatzbestimmung
Bedachtnahme auf den Zweck der Untersuchung nach Paragraph 5, Absatz 2, sowie zur Gewährleistung ihrer zweckmäßigen Durchführung die persönlichen Voraussetzungen der hiefür zu ermächtigenden Organe der Straßenaufsicht, einschließlich die Art ihrer Schulung sowie, unter Bedachtnahme auf den jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik, die für eine Untersuchung der Atemluft geeigneten Geräte durch Verordnung zu bestimmen.