Absatz einsPackungen und Bündel von Vermehrungsgut sind an der Außenseite mit einem amtlichen Etikett in einer der Amtssprachen der Europäischen Gemeinschaft zu versehen. Die Befestigung hat durch den Verschluß gesichert zu sein.
Rebenverkehrsgesetz 1996
Bundesgesetzblatt Nr. 418 aus 1996, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 110 aus 2002,
BG
Paragraph 13,
20.07.2002
80/04 Wettbewerbsrecht
28.03.2017
10010985
NOR40033500