Absatz eins,Das Bundesamt für Ernährungssicherheit hat die zugelassenen Sorten in die von ihr zu führende Sortenliste einzutragen. Die Sortenliste besteht aus einem öffentlichen und einem nicht öffentlichen Teil.
Saatgutgesetz 1997
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 72 aus 1997, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 110 aus 2002,
Paragraph 65
20.07.2002
15.07.2004