Akademischer Grad „Master of Laws“, abgekürzt „LL.M.“, Universitätslehrgang „Informationsrecht und Rechtsinformation“
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 291 aus 2002,
Paragraph eins
01.08.2002
Die Studiendekanin oder der Studiendekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien hat an die Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Informationsrecht und Rechtsinformation“ den akademischen Grad „Master of Laws“, abgekürzt „LL.M.“, zu verleihen.