Kurztitel

Bundesstraßen-Mautgesetz 2002

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 109 aus 2002,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 33

Inkrafttretensdatum

01.01.2003

Außerkrafttretensdatum

23.02.2006

Text

In-Kraft-Treten

Paragraph 33, (1) Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2003 in Kraft.

  1. Absatz 2,Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits ab dem seiner Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Sie dürfen jedoch nicht vor 1. Jänner 2003 in Kraft treten. Gleiches gilt für die Mautordnung.
  2. Absatz 3,Mautaufsichtsorgane können bereits ab dem der Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag bestellt und vereidigt werden. Sie dürfen jedoch ihre Tätigkeit erst am 1. Jänner 2003 aufnehmen.