Munitionslagergesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 736 aus 1995, wiederverlautbart durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 9 aus 2003,
BG
Paragraph 8
01.12.2002
11.03.2003
MunLG
43/01 Wehrrecht allgemein
Sicherheitsvorkehrungen oder Umlegungen nach Paragraph 5, Absatz 2 und 3 sind entsprechend den jeweiligen Sicherheitserfordernissen mit Bescheid anzuordnen. Dabei ist auch Bedacht zu nehmen auf jene Rechtsvorschriften, die für die Errichtung, die Änderung und den Betrieb der von diesen Maßnahmen betroffenen Baulichkeiten oder Anlagen gelten. In fremde Rechte darf zu diesem Zweck nur eingegriffen werden, soweit
04.02.2025
10005953
NOR40033102