Absatz eins,Das Mitarbeitervorsorgekassengeschäft darf nur von Aktiengesellschaften oder von Gesellschaften mit beschränkter Haftung betrieben werden.
Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2002,
Paragraph 19
01.07.2002
28.12.2007
Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 46,