Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2002,
Paragraph 5,
01.07.2002
Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 46,
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.