Abfallwirtschaftsgesetz 2002
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 102 aus 2002,
BG
Paragraph 45,
02.11.2002
AWG 2002
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Werden von Nachbarn privatrechtliche Einwendungen gegen die Behandlungsanlage vorgebracht, so hat der Verhandlungsleiter auf eine Einigung hinzuwirken; eine herbeigeführte Einigung ist in der Niederschrift über die Verhandlung zu beurkunden. Im Übrigen ist bei solchen Einwendungen auf den Zivilrechtsweg zu verweisen.
12.04.2021
20002086
NOR40032856