Absatz einsDer Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat zur Unterstützung bei der Überprüfung von haushaltsnahen Sammel- und Verwertungssystemen ein Expertengremium einzurichten, das mit
- Ziffer einseinem Wirtschaftstreuhänder,
- Ziffer 2einem abfallwirtschaftlichen Sachverständigen und
- Ziffer 3einem Rechtsexperten
zu besetzen ist.