Absatz 2,Die praktische Prüfung umfasst die Gegenstände Prüfarbeit und Fachgespräch.
Schädlingsbekämpfer-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 269 aus 2002,
Paragraph 4
29.06.2002
Lehrabschlussprüfung
Gliederung
Paragraph 4, (1) Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in eine praktische und in eine theoretische Prüfung.