Kurztitel

Schädlingsbekämpfer-Ausbildungsordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 269 aus 2002,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

29.06.2002

Text

Lehrberuf Schädlingsbekämpfer

Paragraph eins, (1) Der Lehrberuf Schädlingsbekämpfer ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.

  1. Absatz 2,In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Schädlingsbekämpfer oder Schädlingsbekämpferin) zu bezeichnen.