Absatz 2,In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Schädlingsbekämpfer oder Schädlingsbekämpferin) zu bezeichnen.
Schädlingsbekämpfer-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 269 aus 2002,
Paragraph eins
29.06.2002
Lehrberuf Schädlingsbekämpfer
Paragraph eins, (1) Der Lehrberuf Schädlingsbekämpfer ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.