Metalldesign-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 267 aus 2002, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 186 aus 2024,
römisch fünf
Paragraph 13
01.07.2002
31.12.2025
50/04 Berufsausbildung
Personen, die die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Gürtler oder im Lehrberuf Graveur oder im Lehrberuf Metalldrücker erfolgreich abgelegt haben, können die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Metalldesign im Wege einer Zusatzprüfung ablegen. Diese erstreckt sich auf die Gegenstände der praktischen Prüfung.
04.07.2024
20002079
NOR40032461