Kurztitel

Metalldesign-Ausbildungsordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 267 aus 2002, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 186 aus 2024,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5,

Inkrafttretensdatum

01.07.2002

Außerkrafttretensdatum

31.12.2025

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Praktische Prüfung

Prüfarbeit

Paragraph 5,

  1. Absatz einsDie Prüfung ist unter Berücksichtigung der Schwerpunktausbildung nach Angabe der Prüfungskommission in Form der Bearbeitung eines betrieblichen Arbeitsauftrages durchzuführen.
  2. Absatz 2Die Aufgabe hat sich auf die Gestaltung (Design und Ausführung) eines Werkstücks unter Einschluss von Arbeitsplanung, Vorbehandlung, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, allenfalls erforderliche Maßnahmen zum Umweltschutz und Maßnahmen zur Qualitätskontrolle zu erstrecken. Die einzelnen Schritte bei der Ausführung der Aufgabe sind händisch oder rechnergestützt zu dokumentieren. Die Prüfungskommission kann dem Prüfling anlässlich der Aufgabenstellung entsprechende Unterlagen zur Verfügung stellen.
  3. Absatz 3Die Prüfungskommission hat unter Bedachtnahme auf den Zweck der Lehrabschlussprüfung, die Anforderungen der Berufspraxis und die Schwerpunktausbildung jedem Prüfling eine Aufgabe zu stellen, die in der Regel in sechs Stunden ausgeführt werden kann.
  4. Absatz 4Die Prüfung ist nach sieben Stunden zu beenden.
  5. Absatz 5Der Prüfling kann eigene Materialien verwenden, wobei die Prüfungskommission im Einzelfall Materialien von der Verwendung ausschließen kann.
  6. Absatz 6Für die Bewertung sind folgende Kriterien maßgebend:
    1. Ziffer eins
      Genauigkeit,
    2. Ziffer 2
      fachgerechte Ausführung,
    3. Ziffer 3
      Funktionalität und Wirtschaftlichkeit der technischen Umsetzung,
    4. Ziffer 4
      fachgerechtes Verwenden der richtigen Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen,
    5. Ziffer 5
      fachgerechtes Anwenden von Arbeitsschutzmaßnahmen.

Zuletzt aktualisiert am

04.07.2024

Gesetzesnummer

20002079

Dokumentnummer

NOR40032453