Kurztitel

Schaffung von Berufstiteln

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 261 aus 2002,

Typ

Entschl. d. BPräs.

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

29.06.2002

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Text

Artikel römisch drei

  1. Absatz eins,Personen, die mit einem Berufstitel ausgezeichnet werden, sind zu dessen Führung berechtigt und haben Anspruch, mit diesem Titel in amtlichen Verlautbarungen benannt zu werden.
  2. Absatz 2,Wer unbefugt einen Berufstitel führt, begeht, wenn dadurch kein gerichtlich zu ahndender Tatbestand verwirklicht wird, eine Verwaltungsübertretung.

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2021

Gesetzesnummer

20002074

Dokumentnummer

NOR40032400