Kurztitel

Geschäftsordnung des Rates für Fragen der österreichischen Integrations- und Außenpolitik

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 255 aus 2002,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

29.06.2002

Außerkrafttretensdatum

13.05.2008

Text

Geschäftsordnung des Rates für Fragen der österreichischen

Integrations- und Außenpolitik

Einberufung

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Der Rat für Fragen der österreichischen Integrations- und Außenpolitik (im Folgenden: Rat) ist vom Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten einzuberufen.
  2. Absatz 2,Drei Mitglieder des Rates können schriftlich und unter Angabe einer Tagesordnung die Einberufung des Rates verlangen.