Absatz eins,Den Mitgliedern des Rates für Forschung und Technologieentwicklung ist als Abgeltung für ihre Beratungstätigkeit eine pauschalierte Aufwandsentschädigung zu leisten.
Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Rates für Forschung und Technologieentwicklung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 236 aus 2002,
Paragraph eins
01.07.2002