Zollrechts-Durchführungsgesetz
BGBl. Nr. 659/1994 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2002
§ 85e
01.01.2003
31.12.2013
Die Mitglieder der Berufungssenate nach § 85c haben Anspruch auf Ersatz der im Rahmen ihrer Funktionsausübung anfallenden Reiseauslagen nach Maßgabe der Reisegebührenvorschrift des Bundes.