Absatz eins,Entsendet dürfen nur Personen werden, die
- Ziffer einsdie österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
- Ziffer 2zu Beginn des Jahres der Entsendung das 25. Lebensjahr vollendet haben und
- Ziffer 3sich im Vollgenuss der bürgerlichen und politischen Rechte befinden.