Kurztitel

Bundesabgabenordnung

Kundmachungsorgan

BGBl.Nr. 194/1961 aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 9 aus 2010,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 75,

Inkrafttretensdatum

01.01.2003

Außerkrafttretensdatum

30.06.2010

Text

§ 75.

Der Übergang der örtlichen Zuständigkeit auf eine andere Abgabenbehörde erster Instanz berührt nicht die Zuständigkeit der bisher zuständig gewesenen Abgabenbehörde erster Instanz im Berufungsverfahren betreffend von ihr erlassene Bescheide.