Absatz eins,Im Oberschwellenbereich hat ein Aufruf zum Wettbewerb
- Ziffer einsdurch eine Vergabebekanntmachung gemäß den Standardformularen für die Bekanntmachung von Aufträgen im Sektorenbereich, oder
- Ziffer 2durch eine regelmäßige Bekanntmachung gemäß Paragraph 123,, oder
- Ziffer 3durch eine Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfsystems gemäß Paragraph 129, Absatz 9
zu erfolgen.