Absatz eins,Bediensteten des Bundes gebührt eine Auslandszulage für die Dauer
- Ziffer einsihrer Entsendung zu einem Einsatz gemäß Paragraph eins, Ziffer eins, Litera a bis c des Bundesverfassungsgesetzes über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 38 aus 1997,,
- Ziffer 2der inländischen Vor- und Nachbereitung ihrer Entsendung zu einem Einsatz nach Ziffer eins,,
- Ziffer 3ihrer Entsendung zu Übungen und Ausbildungsmaßnahmen gemäß Paragraph eins, Ziffer eins, Litera d, KSE-BVG,
- Ziffer 4ihrer Entsendung zu Übungen und Ausbildungsmaßnahmen gemäß Paragraph eins, Ziffer 2, KSE-BVG.