Absatz eins,Der emeritierte Universitätsprofessor hat Anspruch auf Emeritierungsbezug. Dieser beträgt
- Ziffer einsim Fall des Paragraph 163, Absatz 5, Ziffer eins, BDG 1979 monatlich 90% und
- Ziffer 2im Fall des Paragraph 163, Absatz 5, Ziffer 2, BDG 1979 monatlich 100% der Ruhegenußberechnungsgrundlage nach Paragraph 4,