Absatz eins,Die ruhegenußfähige Gesamtdienstzeit setzt sich zusammen aus
- Litera ader ruhegenußfähigen Bundesdienstzeit,
- Litera bden angerechneten Ruhegenußvordienstzeiten,
- Litera cden angerechneten Ruhestandszeiten,
- Litera dden zugerechneten Zeiträumen,
- Litera eden durch besondere gesetzliche Bestimmungen oder auf Grund solcher Bestimmungen als ruhegenußfähig erklärten Zeiten.