Grundsätzliches
Der Gastgeberstaat stellt den Truppen beantragte Verbrauchsgüter entweder durch militärische oder kommerzielle Versorgungsdienste oder durch eine Kombination von beidem zur Verfügung oder unterstützt deren vertraglichen Erwerb.
Soweit möglich erhalten die Truppen die angeforderten Versorgungsgüter und Leistungen zu den gleichen Bedingungen wie die Streitkräfte des Gastgeberstaates und auf die kostengünstigste verfügbare Weise. Im Falle einer speziellen Beschaffung durch den Gastgeberstaat bei seinen Vertragspartnern wird der Preis nicht weniger günstig sein als der Preis, der den Streitkräften des Gastgeberstaates hinsichtlich identer Waren oder Leistungen von dessen Vertragspartner verrechnet wird. Der verrechnete Preis kann Kostenunterschiede auf Grund von Lieferbedingungen, Lieferorten und anderen ähnlichen Umständen widerspiegeln. Im Falle der Weitergabe aus eigenen Quellen des Gastgeberstaates wird dieser den selben Preis verrechnen, den er den eigenen Streitkräften für idente logistische Unterstützung, Waren und Leistungen verrechnet.