Kurztitel

Abkommen betreffend die Übung AMADEUS 2002

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 99 aus 2002,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 10

Inkrafttretensdatum

30.05.2002

Text

ARTIKEL ZEHN

IN-KRAFT-TRETEN UND GELTUNGSDAUER

Dieses Abkommen, bestehend aus den Artikeln 1 bis 10 und dem Annex, tritt am zwanzigsten Tag nach dem Tag der letzten Unterzeichnung in Kraft. Es bleibt solange in Kraft, bis die Truppen das Hoheitsgebiet des Gastgeberstaates verlassen haben oder bis alle finanziellen Angelegenheiten und Ansprüche vollständig und endgültig beigelegt sind, je nachdem, was später eintritt.

Ausgeführt in vier (4) Originalen, jedes in französischer, deutscher und italienischer Sprache, wobei alle Fassungen gleichermaßen verbindlich sind.