Abkommen betreffend die Übung AMADEUS 2002
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 99 aus 2002,
Artikel 8
30.05.2002
Alle Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien im Zusammenhang mit der Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens werden im Wege von Verhandlungen und ohne die Inanspruchnahme einer außenstehenden Gerichtsbarkeit gelöst.