Kurztitel

Abkommen betreffend die Übung AMADEUS 2002

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 99 aus 2002,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 8

Inkrafttretensdatum

30.05.2002

Text

ARTIKEL ACHT

BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN

Alle Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien im Zusammenhang mit der Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens werden im Wege von Verhandlungen und ohne die Inanspruchnahme einer außenstehenden Gerichtsbarkeit gelöst.