Abkommen über die Förderung und der Schutz von Investitionen (Nordmazedonien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 65 aus 2002,
Vertrag – Nordmazedonien
Artikel 18
14.04.2002
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien über die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens werden, soweit wie möglich, auf freundschaftlichem Weg oder durch Konsultationen, Vermittlungs- und Vergleichsverfahren beigelegt.
Vermittlungsverfahren
27.02.2019
20001983
NOR40030972