Steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 193 aus 2002,
V
Paragraph 5,
18.05.2002
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag; 32/04 Steuern vom Umsatz
Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 6,
Unter einem Kleinbus ist ein Fahrzeug zu verstehen, das ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweist. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität ist nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern auf die auf Grund der Bauart und Größe des Fahrzeuges maximal zulässige Personenbeförderungsmöglichkeit abzustellen. Es ist auch unmaßgebend, ob ein nach diesen Kriterien als Kleinbus anerkanntes Fahrzeug Zwecken des Personentransportes oder des Lastentransportes dient oder kombiniert eingesetzt wird.
23.03.2018
20001969
NOR40030731