Steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 193 aus 2002,
V
Paragraph 2,
18.05.2002
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag; 32/04 Steuern vom Umsatz
Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 6,
Als Kleinlastkraftwagen können nur solche Fahrzeuge angesehen werden, die sich sowohl nach dem äußeren Erscheinungsbild als auch von der Ausstattung her erheblich von einem der Personenbeförderung dienenden Fahrzeug unterscheiden. Das Fahrzeug muss so gebaut sein, dass ein Umbau in einen Personen- oder Kombinationskraftwagen mit äußerst großem technischen und finanziellen Aufwand verbunden und somit wirtschaftlich sinnlos wäre.
23.03.2018
20001969
NOR40030728