Absatz eins,umfasst der Begriff „Investition“ alle Vermögenswerte und zwar insbesondere, aber nicht ausschließlich:
- Litera aEigentum an beweglichen und unbeweglichen Sachen sowie sonstige dingliche Rechte wie Hypotheken, Zurückbehaltungsrechte, Pfandrechte und ähnliche Rechte;
- Litera bAnteilsrechte und andere Arten von Beteiligungen an Unternehmen;
- Litera cAnsprüche auf Geld, das übergeben wurde, um einen wirtschaftlichen Wert zu schaffen, oder Ansprüche auf eine Leistung, die einen wirtschaftlichen Wert hat;
- Litera dgeistige und gewerbliche Schutzrechte, wie sie in den im Rahmen der Weltorganisation für Geistiges Eigentum abgeschlossenen multilateralen Abkommen definiert wurden, einschließlich, aber nicht nur, Urheberrechte, Handelsmarken, Erfinderpatente, gewerbliche Modelle und technische Verfahren, Handelsnamen, Goodwill und Geschäftsgeheimnisse, einschließlich Know-how;
- Litera eöffentlich-rechtliche Konzessionen für die Aufsuchung, Aufbereitung, Gewinnung oder die Ausbeutung von Naturschätzen.
Eine in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften einer Vertragspartei erfolgte Änderung der Art und Weise, in der Vermögenswerte investiert werden, beeinträchtigt nicht ihre Eigenschaft als Investitionen.