Absatz eins,Ist auch nur einer der geladenen fachkundigen Laienrichter zu einer Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung nicht erschienen und ist innerhalb kurzer Zeit auch kein anderer zur Stelle, so kann der Vorsitzende diese Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung allein durchführen, wenn beide Parteien dem ausdrücklich zustimmen. Die Zustimmung der nicht qualifiziert vertretenen Partei (Paragraph 40, Absatz eins,) ist nur dann wirksam, wenn sie vorher durch den Vorsitzenden über die Möglichkeit, ihre Zustimmung zu verweigern, und die Rechtsfolgen ihrer Erklärung belehrt und diese Belehrung im Verhandlungsprotokoll beurkundet worden ist. Vorbehaltlich des Absatz 2, hat der Vorsitzende in diesem Fall alle Befugnisse des Senats.