Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten erbrachten Leistungen für das Jahr 2000
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 172 aus 2002,
römisch fünf
Artikel eins
27.04.2002
27/01 Rechtsanwälte
Die Höhe der vom Bund nach Paragraph 47, Absatz 5, RAO gesondert zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach Paragraph 45, RAO bestellten Rechtsanwälte in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach Paragraph 16, Absatz 4, RAO wird für das Jahr 2000 mit insgesamt 1 096 270,23 €
festgesetzt.
20.11.2019
20001927
NOR40030038