Kurztitel

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten erbrachten Leistungen für das Jahr 2000

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 172 aus 2002,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

27.04.2002

Index

27/01 Rechtsanwälte

Text

Die Höhe der vom Bund nach Paragraph 47, Absatz 5, RAO gesondert zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach Paragraph 45, RAO bestellten Rechtsanwälte in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach Paragraph 16, Absatz 4, RAO wird für das Jahr 2000 mit insgesamt 1 096 270,23 €

festgesetzt.

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2019

Gesetzesnummer

20001927

Dokumentnummer

NOR40030038