Kurztitel

Wohnungseigentumsgesetz 2002

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 70 aus 2002,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 50,

Inkrafttretensdatum

01.07.2002

Text

Rechte von Miteigentumsbewerbern

Paragraph 50,

Die im 9. und 11. Abschnitt den Wohnungseigentumsbewerbern eingeräumten Rechte kommen bei vorläufigem Wohnungseigentum des Alleineigentümers den Miteigentumsbewerbern zu.