Kurztitel

Wohnungseigentumsgesetz 2002

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 70 aus 2002,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 46,

Inkrafttretensdatum

01.07.2002

Text

Wohnungseigentum an einem Abstellplatz für Kraftfahrzeuge

Paragraph 46,

Die dreijährige Frist nach Paragraph 5, Absatz 2, beginnt im Fall des vorläufigen Wohnungseigentums erst mit dem Erwerb von Miteigentum durch eine vom bisherigen Alleineigentümer verschiedene und mit diesem nicht durch ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis verbundene Person.