Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei ausländischen Unternehmern, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen durchführen
BGBl. II Nr. 166/2002 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 423/2006
V
§ 4
27.04.2002
31.12.2006
32/04 Steuern vom Umsatz
Diese Verordnung ist auf Umsätze und Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 31. März 2002 ausgeführt werden bzw. sich ereignen.
06.05.2022
20001915
NOR40029808