Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei ausländischen Unternehmern, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen durchführen
BGBl. II Nr. 166/2002 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 423/2006
V
§ 3
27.04.2002
31.12.2006
32/04 Steuern vom Umsatz
Wird die abziehbare Vorsteuer nach § 1 berechnet, so ist der Unternehmer insoweit von der Aufzeichnungspflicht gemäß § 18 Abs. 2 Z 5 und 6 des Umsatzsteuergesetzes 1994 befreit.
06.05.2022
20001915
NOR40029807