Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei ausländischen Unternehmern, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen durchführen
BGBl. II Nr. 166/2002 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 423/2006
V
§ 2
27.04.2002
31.12.2006
32/04 Steuern vom Umsatz
Mit dem Durchschnittssatz werden sämtliche Vorsteuern abgegolten, die mit den im § 1 genannten Leistungen aus der grenzüberschreitenden Personenbeförderung zusammenhängen.
06.05.2022
20001915
NOR40029806