Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 51 aus 2002,
Vertrag - Multilateral
Artikel 29,
30.12.2001
19/06 Privilegien und Immunitäten
Dieses Übereinkommen steht jedem Staat zum Beitritt offen. Die Beitrittsurkunden werden beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.
04.02.2021
20001911
NOR40029781