Kurztitel

Wettbewerbsgesetz ÜR

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 62 aus 2002,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 5

Inkrafttretensdatum

17.04.2002

Außerkrafttretensdatum

31.12.2007

Beachte

Absatz eins :, Verfassungsbestimmung

Text

Artikel römisch fünf

In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen

  1. Absatz eins,(Verfassungsbestimmung) Artikel römisch eins dieses Bundesgesetzes tritt mit dem 1. Juli 2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Bundesgesetz vom 18. Februar 1993, Bundesgesetzblatt Nr. 125 aus 1993,, über die Durchführung der Wettbewerbsregeln in der Europäischen Union (EU-Wettbewerbsgesetz/EU-WBG) außer Kraft. Die organisationsrechtlichen Vorschriften des Artikel römisch eins, Paragraphen 6 bis 8 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Die Artikel römisch zwei und römisch drei treten ebenfalls mit 1. Juli 2002 in Kraft.
  2. Absatz 2,Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden und Verwaltungsakte im Einzelfall, insbesondere Ernennungen, können von diesem Tag an vorgenommen werden; sie werden jedoch frühestens mit 1. Juli 2002 wirksam.
  3. Absatz 3,– (7) Anmerkung, betreffen andere Rechtsvorschriften)