Vollziehung des Saatgutgesetzes 1997, soweit nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen die Vollziehung am 1. Juni 2002 durch das Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft und das Bundesamt für Agrarbiologie zu erfolgen hätte;
Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 63 aus 2002,
Paragraph 6
20.04.2002
26.08.2003
Zweites Hauptstück
Einrichtung des Bundesamtes für Ernährungssicherheit und Errichtung
der Agentur
Erster Abschnitt
Kompetenzen
Paragraph 6, (1) Die Vollziehung der in den Ziffer eins bis 8 angeführten Aufgaben obliegt dem Bundesamt für Ernährungsssicherheit: