auf ein hohes Maß an Qualität der Ernährung hinzuwirken und
Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 63 aus 2002,
Paragraph 5
20.04.2002
31.12.2005
Schutz der Verbraucherinteressen
Paragraph 5, Es ist nach Maßgabe des jeweils anzuwendenden Bundesgesetzes und unter Bedachtnahme auf das Gemeinschaftsrecht