auf die Darstellung und Planung von Waldgebieten
- Ziffer einsmit überwiegender Nutzwirkung unter besonderer Berücksichtigung von Waldgebieten mit Eignung zu hoher Rohstoffproduktion,
- Ziffer 2mit überwiegender Schutz-, Wohlfahrts- oder Erholungswirkung, wie Schutz- oder Bannwälder oder Wälder, die vor Immissionen einschließlich Lärm schützen, sowie
- Ziffer 3Erholungsgebiete, die besonderer Maßnahmen zum Schutze vor Immissionen bedürfen,