Übertragungs-Verordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 140 aus 2002,
Paragraph eins
01.04.2002
31.08.2004
Ausgewähltes Unternehmen
Paragraph eins, Der Bundesminister für Inneres überträgt mit Wirksamkeit vom 1. April 2002 ihm übertragene Aufgaben der Zivildienstverwaltung nach Durchführung eines Vergabeverfahrens an das Österreichische Rote Kreuz, Generalsekretariat, das diese Aufgaben unter ausschließlicher Inanspruchnahme der Zivildienstverwaltungs Ges. m. b. H. wahrnimmt.