Kurztitel

Übertragungs-Verordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 140 aus 2002,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.04.2002

Außerkrafttretensdatum

31.08.2004

Text

Ausgewähltes Unternehmen

Paragraph eins, Der Bundesminister für Inneres überträgt mit Wirksamkeit vom 1. April 2002 ihm übertragene Aufgaben der Zivildienstverwaltung nach Durchführung eines Vergabeverfahrens an das Österreichische Rote Kreuz, Generalsekretariat, das diese Aufgaben unter ausschließlicher Inanspruchnahme der Zivildienstverwaltungs Ges. m. b. H. wahrnimmt.