Verleihung der Bezeichnung „Fachhochschule“ an die „bfi Wien Fachhochschul-Studiengangsbetriebs Gesellschaft m.b.H.“
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 131 aus 2002,
Paragraph eins
01.04.2002
Der „bfi Wien Fachhochschul-Studiengangsbetriebs Gesellschaft m. b.H.“ wird in ihrer Eigenschaft als Einrichtung zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen die Berechtigung verliehen, die Bezeichnung „Fachhochschule“ (abgekürzt „FHS“) zu führen.